27, Z. 28 ff.). Nur kurze Zeit später erklärte er, die Fahrradfahrer hätten aufgrund des Bordsteinrandes nicht ausweichen können (pag. 29, Z. 148 f.). Auch wenn sich hierzu doch einige Unstimmigkeiten ergeben, so geht aus seinen Aussagen im gesamten Verfahren deutlich hervor, dass er die beiden Fahrradfahrer aufgrund des Manövers des Beschuldigten als gefährdet erachtete. Dies hat er überdies auch explizit bejaht («Ja. Dies war das gefährlichste an dieser Situation», pag. 29; «Ich denke, dass die Fahrradfahrer kurz geschockt waren und diese fuhren danach weiter. Sie waren sicherlich sehr überrascht», pag. 29, Z. 138 f.; «Die Velofahrer hatten Angst wegen der Geschwindigkeit des I.______