Später gab er jedoch zu Protokoll, die Frau sei rechts weggefahren und deshalb wisse er, dass sie schon über den Fussgängerstreifen gefahren sei, sie seien bei der Verengung schon durch gewesen. Die Frau sei dann nach rechts und der Mann habe nach dem Fussgängerstreifen angehalten (pag. 131, Z. 25 ff.). Weiter führte er zunächst noch aus, dass der hintere Fahrer abgestiegen sei und bei einer Böschung bei einem Haus ein wenig nach rechts an den Strassenrand habe ausweichen müssen. Die Ausweichmöglichkeit sei aufgrund eines Busches nicht gross gewesen (pag. 27, Z. 28 ff.).