Einige Widersprüche bzw. Unstimmigkeiten finden sich ferner in seinen Aussagen zu den beiden Fahrradfahrern bzw. deren Position und Reaktion im Rahmen des besagten Überholmanövers. Anlässlich seiner ersten Einvernahme zeichnete er die Position der beiden Fahrradfahrer noch auf der Gegenfahrbahn kurz vor der Verengung bzw. dem Fussgängerstreifen vor der rechtsseitigen Abzweigung K.________(Weg) ein (pag. 33 f.). Später gab er jedoch zu Protokoll, die Frau sei rechts weggefahren und deshalb wisse er, dass sie schon über den Fussgängerstreifen gefahren sei, sie seien bei der Verengung schon durch gewesen.