Er zeichnete das von ihm geschilderte Manöver bzw. einzelne Teile hiervon auf den ihm vorgelegten Kartenausschnitten ein. So etwa, dass der Beschuldigte ca. auf Höhe der zweiten linksseitigen Abzweigung der D.________(Strasse) (Fahrtrichtung C.________) auf die Gegenfahrbahn ausgeschwenkt sei, die beiden noch vor der nächsten linksseitigen Abzweigung auf gleicher Höhe gewesen seien und der Beschuldigte bei der Abzweigung K.________(Weg) wieder auf seine Fahrbahn eingebogen sei (pag. 34). Unklar ist in diesem Zusammenhang die vom Zeugen H._____