23, Z. 66 f.). Auch habe er sich im Rahmen des Fahrmanövers «unwohl» gefühlt, da jemand über die Strasse gehen und es einen Unfall hätte geben können (pag. 24, Z. 75 f.). Der Zeuge J.________ konnte zum ersten Vorfall damit einige Angaben machen. Diese sind aber teilweise bereits in sich widersprüchlich. Wenn das überholte Fahrzeug im Zeitpunkt des Überholmanövers tatsächlich vor einer seitlichen Insel gestanden hätte, so müsste das Überholmanöver bereits vor dem K.________(Weg) bzw. etwa auf dessen Höhe (und nicht erst danach) begonnen haben. Auf der fraglichen Strecke D.________(Strasse) Fahrtrichtung C.__