103; pag. 110). Insgesamt kann betreffend das Aussageverhalten des Beschuldigten festgehalten werden, dass seine Aussagen doch einige nicht unwesentliche Widersprüche und Ungereimtheiten enthalten und daher keine konsequente Abfolge konstruiert werden kann. Hinsichtlich des Überholens auf gerader Strecke kann deshalb nicht auf seine Aussagen abgestellt werden. 12.2.2 Zu den Aussagen des Zeugen J.________ Vorweg ist betreffend den Zeugen J.________ festzuhalten, dass es sich um einen Freund des Beschuldigten handelt, welcher im Rahmen der nunmehr zu beurteilenden Vorwürfe nachgewiesenermassen Beifahrer gewesen ist.