103). Schliesslich gab er mit Eingabe vom 5. Juni 2019 erneut einen Google-Maps Auszug zu den Akten, in welchem die Position des Beschuldigten nach dem Überholmanöver auf der D.________(Strasse) etwa in der Mitte zwischen Fussgängerstreifen und Bushaltestelle eingezeichnet war und die Position der Fahrradfahrer linksseitig nur wenig vor seinem eingezeichneten Fahrzeug (pag. 110). Er wiederholte in seinen Eingaben auch, dass das Überholmanöver erst nach dem K.________(Weg) stattgefunden habe (pag. 101; pag. 108). Die Angaben des