Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf besagtem Streckenabschnitt der D.________(Strasse) 50 km/h. Die Fahrbahn war trocken und das Wetter sonnig (pag. 14). Der Beschuldigte war am 19. August 2018 unbestrittenermassen in einem I.________ unterwegs. Es ist gerichtsnotorisch, dass es sich hierbei um ein sehr leistungsstarkes Fahrzeug handelt, welches rund zwei Meter breit ist (inkl. Seitenspiegel). 12.2 Überholen auf gerader Strecke innerorts trotz Gegenverkehrs 12.2.1 Zu den Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde im vorliegenden Verfahren insgesamt zwei Mal einvernommen.