12. Beweiswürdigung der Kammer 12.1 Vorbemerkungen Vorweg ist festzuhalten, dass die Kammer gestützt auf die vorliegenden Beweismittel (insbesondere die Dokumentation des UTD vom 18. September 2018, pag. 37 ff. sowie die beim UTD angeforderten Situationspläne, pag. 211 ff.) zu folgenden Erkenntnissen gelangt: Die D.________(Strasse) verläuft durch C.________ und ist (gemäss vorliegenden Kartenausschnitten) ohne links- und rechtsseitige Trottoirs rund sechs Meter breit.