Im Rahmen der Beweiswürdigung zum ersten Vorfall wird demnach zunächst auf die einzelnen Beteiligten eingegangen, bevor eine Gesamtwürdigung erfolgt. Für den zweiten Vorfall ist eine solche Aufteilung demgegenüber nicht notwendig. 11. Theoretische Grundlagen Hinsichtlich der theoretischen Grundlagen zur Beweiswürdigung und Aussagenanalyse wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 5 und 9 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 153; pag. 157 f.).