Sowohl der Beschuldigte als auch das Patrouillenfahrzeug leiteten daraufhin ein Bremsmanöver ein, wobei das Patrouillenfahrzeug nach der Verkehrsinsel gegen rechts gezogen wurde und der Beschuldigte sein Fahrzeug ca. 1.5 Meter vor dem Patrouillenfahrzeug anhielt. Bestritten ist demgegenüber, wo der Beschuldigte das Fahrzeug der Zeugen H.________ und G.________ überholte, wo sich im Rahmen des Überholmanövers die beiden Fahrradlenker befanden und ob diese durch besagtes Manöver gefährdet wurden.