Unbestritten ist weiter, dass sich dabei auf der Gegenfahrbahn zwei Fahrradfahrer befanden. Vom Beschuldigten nicht bestritten ist ferner, dass er nach dem besagten Überholmanöver wieder auf seine Fahrspur gelangte, weiterfuhr und dann ein Patrouillenfahrzeug der Polizei erblickte, welches eine verkehrsberuhigende Insel umfuhr. Sowohl der Beschuldigte als auch das Patrouillenfahrzeug leiteten daraufhin ein Bremsmanöver ein, wobei das Patrouillenfahrzeug nach der Verkehrsinsel gegen rechts gezogen wurde und der Beschuldigte sein Fahrzeug ca. 1.5 Meter vor dem Patrouillenfahrzeug anhielt.