8. Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 8.1 Überholen auf gerader Strecke innerorts, trotz Gegenverkehrs Die Verteidigung bringt hierzu im Wesentlichen vor, die Vorinstanz habe zutreffend ausgeführt, dass nicht mehr nachvollzogen werden könne, ob die Fahrradfahrer tatsächlich gefährdet worden seien. Es müsse beachtet werden, dass die Aussagen der Zeugen G.________ und H.________ weder in sich noch zueinander stimmig