9 7. Ausgangslage 7.1 Vorwurf gemäss Strafbefehl vom 11. Januar 2019 Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl vom 11. Januar 2019 u.a. folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 70): Der Beschuldigte gefährdete als Lenker eines Personenwagens durch das Überholen eines anderen Personenwagens innerorts zwei Fahrradfahrer, welche sich auf der Gegenfahrbahn befanden. Der hintere Fahrradfahrer musste deswegen absteigen und nach rechts ausweichen. Der Beschuldigte setzte daraufhin seine Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit fort.