6.3 Erwägungen der Kammer Mit Antrag vom 28. August 2018 erklärten die Polizisten E.________ und F.________, welche sowohl den Anzeigerapport und den Wahrnehmungsbericht erstellten sowie die massgebenden Einvernahmen durchführten, sich am Strafverfahren gegen den Beschuldigten als Straf- und Zivilkläger zu beteiligen, mit einer Forderung auf Genugtuung von je CHF 200.00 (pag. 40 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wurden besagte Privatklagen zurückgezogen (pag. 130).