4 1.2. des Nichtwiderrufs des mit Urteil der Jugendanwaltschaft vom 29.01.2018 für eine Freiheitsstrafe von 14 Tagen gewährten bedingten Vollzugs, mit gleichzeitiger Verwarnung und Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr. 2. A.________ sei zusätzlich schuldig zu erklären der groben Verkehrsregelverletzung durch Überholen auf gerader Strecke innerorts, trotz Gegenverkehrs und Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse, begangen am 19.08.2018 in C.________. 3. A.________ sei zu verurteilen: