Die Generalstaatsanwaltschaft stellte ihrerseits folgende Anträge (pag. 249 ff.; Hervorhebungen im Original): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 20. Juni 2019 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1.1. des Schuldspruchs wegen grober Verkehrsregelverletzung durch Überschreitens allgemeiner Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn um 37 km/h, begangen am 20.05.2018 auf der Autobahn A1 Ost, Kirchberg;