3 gebotene Gelegenheit zur Einreichung einer Duplik bzw. Replik zur Anschlussberufung (pag. 278). Mit Verfügung vom 7. August 2020 erachtete die Verfahrensleitung den Schriftenwechsel sodann als abgeschlossen und stellte einen schriftlichen Entscheid in den nächsten Wochen in Aussicht (pag. 279 f.).