2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte am 28. Juni 2019 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 146). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 9. September 2019 und wurde den Parteien gleichentags zugestellt (pag. 149 ff.; pag. 176). Der Beschuldigte erklärte daraufhin mit Berufungserklärung vom 30. September 2019 (pag. 178 ff.) die teilweise Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils vom 20. Juni 2019. Angefochten wurden der Schuldspruch wegen einfacher Verkehrsregelverletzung (Ziff.