Weiter wurden dem Beschuldigten die auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1'565.00 auferlegt. Der ihm mit Urteil der Jugendanwaltschaft, Dienststelle Bern-Mittelland, vom 29. Januar 2018 für eine Freiheitsstrafe von 14 Tagen gewährte bedingte Vollzug wurde nicht widerrufen, der Beschuldigte wurde verwarnt, die Probezeit um ein Jahr verlängert, und es wurden ihm die Kosten des Widerrufsverfahrens in der Höhe von CHF 450.00 zur Bezahlung auferlegt.