Die Vorinstanz verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 600.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs und Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren, zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 (wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 10 Tage festgesetzt wurde) sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 (unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage). Weiter wurden dem Beschuldigten die auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1'565.00 auferlegt.