_, unter Ausrichtung einer pauschalen Entschädigung in der Höhe von CHF 1'500.00 (inkl. MwSt.) für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 500.00 an den Kanton Bern. Gleichzeitig wurde der Beschuldigte der groben Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten allgemeiner Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn um 37 km/h, begangen am 20. Mai 2018 auf der Autobahn A1 Ost, Kirchberg, Fahrtrichtung Zürich sowie der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die