1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) vom 20. Juni 2019 (pag. 137 ff.) wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) freigesprochen von der Anschuldigung der groben Verkehrsregelverletzung durch Überholen auf gerader Strecke innerorts trotz Gegenverkehrs, angeblich begangen am 19. August 2018 in C.________, unter Ausrichtung einer pauschalen Entschädigung in der Höhe von CHF 1'500.00 (inkl. MwSt.) für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 500.00 an den Kanton Bern.