36 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten. Die Untersuchungshaft von 84 Tagen wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend insgesamt CHF 5'400.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zur Bezahlung von 3/4 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 4’000.00, ausmachend CHF 3'000.00, unter Verrechnung mit der Entschädigung von CHF 3'000.00 (gemäss Ziff. IV.1 hiernach).