allein für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung (Aktenstudium, Verfassen Plädoyer) einen Aufwand von rund 27 Stunden geltend. Angesichts des Umstandes, dass im oberinstanzlichen Verfahren einzig die Bandenmässigkeit sowie die Strafzumessung Streitthema waren, erscheint dieser Aufwand als deutlich zu hoch. Weiter hat Rechtsanwalt C.________ den Reiseweg (Zürich-Bern-Zürich) als Stundenaufwand (2 Stunden zu CHF 300.00, total CHF 600.00) geltend gemacht. Gemäss Ziff.