_ macht in seiner Honorarnote vom 6. August 2020 einen eigenen Aufwand von 44.91 Stunden zu CHF 300.00 sowie einen Aufwand seiner Assistenz von 0.68 Stunden zu CHF 100.00, Auslagen von 1'667.70 und Mehrwertsteuer von CHF 1'171.05 geltend, was eine beantragte Entschädigung von CHF 16'379.75 ergibt. Die Kammer berücksichtigt, dass Rechtsanwalt C.________ erst im Verlaufe des oberinstanzlichen Verfahrens als amtlicher Verteidiger der Beschuldigten mandatiert wurde und er sich für das Berufungsverfahren neu in den Fall einarbeiten musste.