Von den 120 Strafeinheiten sind 60 Strafeinheiten (2 Monate) zu asperieren, so dass sich die Gesamtstrafe auf 270 Strafeinheiten (9 Monate) erhöht. 21.5 Asperation für die weiteren Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz Schliesslich verschaffte/veräusserte die Beschuldigte Amphetamingemisch (Ziff. B.1.1.1, 1.1.2, 1.1.5, 1.1.6 der Anklageschrift) und Marihuana (Ziff. 1.4 - 1.6 der Anklageschrift) in Kleinstmengen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diesen Vergehen im Gesamtkontext kaum eigenständige Bedeutung zukommt. Sie führen daher nur zu einer marginalen Erhöhung der Gesamtstrafe. 21.6 Täterkomponenten /