B.1.3.5 der Anklageschrift). Die Beschuldigte importierte das erwähnte MDMA im Jahr 2016 zusammen mit dem Amphetamingemisch aus Holland (2. Phase), weshalb auch hier von einer Handlungseinheit auszugehen ist, so dass betreffend MDMA die Drogen für die Strafzumessung zusammenzurechnen sind. Ausgehend von einem Gewicht von 0.4 g pro Pille entsprechen die Kristalle ca. 310 (Besitz von 124 g Kristall MDMA) und 58 Tabletten (Verschaffung/Veräusserung von 23.5 g Kristall MDMA), was zu einer ungefähren Gesamtmenge von 830 Tabletten MDMA führt.