28 FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER erachtet die Kammer folglich eine Strafe von 90 Strafeinheiten (3 Monaten) als angemessen, wovon 60 Strafeinheiten (2 Monate) asperierend zu berücksichtigen sind – was ein Zwischentotal von 210 Strafeinheiten (7 Monaten) ergibt. 21.4 Asperation für den Besitz, den Verkauf und das Anstaltentreffen zum Verkauf von MDMA (Ziff. B.1.3, 1.3.5 und 1.3.17 und 1.3.18 der Anklageschrift) Bei der Beschuldigten konnten insgesamt 356 Tabletten MDMA und 124 g Kristall MDMA sichergestellt werden (Ziff. B.1.3 der Anklageschrift).