21. Einfache Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz 21.1 Vorbemerkungen Die Beschuldigte hat sich sodann der mehrfachen einfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht. Für die entsprechenden Vergehen ist eine Gesamtstrafe in Form einer Geldstrafe auszusprechen. 21.2 Einsatzstrafe für das Verschaffen/Veräussern von 51 g Amphetamingemisch im Jahr 2015 (Ziff. B.1.1.4 der Anklageschrift) Die Beschuldigte übergab I.________ im Jahr 2015 einmal 50 g und einmal 1 g Amphetamingemisch (Reinheitsgrad von 30%).