Eine Haftstrafe trifft die Beschuldigte in dieser höchst positiven Entwicklung besonders hart. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist diese erhöhte Strafempfindlichkeit leicht strafmindernd zu berücksichtigen. 27 19.4 Fazit Täterkomponenten Die Täterkomponenten wirken sich nach dem Gesagten insgesamt erheblich strafmindernd aus. Konkret erachtet die Kammer eine Reduktion von 27 Monaten auf 45 Monate Freiheitsstrafe als angemessen.