26 19. Täterkomponenten 19.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten kann vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 3320 f.). Die beiden Vorstrafen der Beschuldigten sind nicht einschlägig. Ergänzend kann auf das Schreiben der Beschuldigten vom 30. Juli 2020 («Chronologie meines Lebens, Erklärung für Gericht»; pag. 3418 ff.) hingewiesen werden, worin sie ihr bisheriges Leben nochmals eindrücklich schilderte.