17. Asperation für die weitere mengenmässige qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Anklageschrift Ziff. B.1.2) Im Sommer 2015 traf die Beschuldigte Anstalten zur Verschaffung/Veräusserung von 1'000 g Amphetamingemisch (Reinheitsgrad 30%) an K.________. Die vorliegende Menge von 300 g reinen Amphetamins übersteigt die Qualifikationsgrenze rund um das 8-Fache. Entsprechend ist auch hier von einem relativ hohen Gefährdungspotenzial auszugehen. Die Tabelle FINGERHUTH/SCHLEGEL/