25 schuldigte nicht drogenabhängig war. Zum Zeitpunkt der deliktischen Tätigkeit befand sie sich zwar in einem finanziellen Engpass, wurde aber von der IV/EL unterstützt. Die vorhandene Vermeidbarkeit wirkt sich neutral auf das Verschulden aus. 16.3 Fazit Tatverschulden / Einsatzstrafe Insgesamt wiegt das Tatverschulden – in Relation zum weiten Strafrahmen von einem Jahr bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe – noch leicht.