Sie ging dabei sogar so weit, dass sie ihre Komplizin teilweise auch ausnützte und hinterging und dieser schliesslich auch die Hauptverantwortung für die Drogentransporte zuzuschieben versuchte. Weiter handelte die Beschuldigte professionell und ging in Bezug auf die Einfuhr doch mit einiger Raffinesse vor. Die grosse Menge der umgesetzten Drogen darf hier in Anbetracht des Doppelverwertungsverbots nicht noch einmal massgeblich ins Gewicht fallen.