Sie war über einen längeren Zeitraum in einer Vielzahl von Einzelgeschäften (Verkauf/Verschaffen der importierten Drogen an etliche Abnehmer usw.) deliktisch tätig und betrieb einen florierenden Drogenhandel. Wird die Menge, für die sich die Beschuldigte zu verantworten hat, in Verbindung gesetzt zur zeitlichen Dauer der deliktischen Tätigkeit, dann ergibt sich ohne weiteres die beachtliche Intensität des von ihr betriebenen Drogenhandels. Die mehrfache Herbeiführung der Rechtsgutverletzung fällt vorliegend verschuldenserhöhend ins Gewicht. Hinzu kommt, dass sich die Beschuldigte mit E._____