47 StGB) ein Einstiegsstrafmass von 58 Monaten Freiheitsstrafe als angemessen. Soweit die Verteidigung vorbringt, das Gefährdungspotenzial von Amphetamin sei nicht besonders hoch und liege deutlich unter demjenigen von Kokain und Heroin, ist zu bemerken, dass der geringere Gefährlichkeitsgrad der fraglichen Droge im Verhältnis zu anderen Betäubungsmitteln bereits in der Tabelle FINGERHUTH/SCHLE- GEL/JUCKER berücksichtigt ist: Beim Handel der gleichen Mengen von Heroin und Kokain würden gemäss Tabelle deutlich höhere Strafen resultieren. 16.1.2 Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutverletzung resp.