19 BetmG). Die Erwerbshandlungen (z.B. Kauf) stehen zu den zeitlich daran anschliessenden Weitergabehandlungen (z.B. Verkauf) im Verhältnis der Subsidiarität. Es handelt sich dabei um verschiedene Entwicklungsstufen derselben deliktischen Tätigkeit. So bildet die Tathandlung des Erwerbs oder der Beförderung eine Vorstufe zur unkontrollierten Verbreitung der Betäubungsmittel. Konkret bedeutet dies beispielsweise, dass lediglich ein Schuldspruch wegen Veräusserung erfolgt, falls jemand Haschisch