10. Subsumtion Wie in sachverhaltsmässiger Hinsicht festgestellt wurde, sind vorliegend in zeitlicher und sachlicher Hinsicht zwei Phasen zu unterscheiden. In einer ersten Phase von ca. Ende 2014/Anfang 2015 bis ca. Ende 2015 beging die Beschuldigte sechs kleinere Drogengeschäfte, indem sie verschiedenen Abnehmern geringe Mengen Amphetamingemisch verschaffte/veräusserte.