Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigte ansonsten besonders gestrecktes Amphetamin importiert, übergeben oder verschafft hätte. Im Gegenteil: In Überstimmung mit den IRM-Analysen führte E.________ – welche das importierte Amphetamin jeweils bei «Rave it Safe» auf die Qualität überprüfen liess – zur Qualität des Amphetamins aus, der Reinheitsgrad sei so um die 30% gewesen. Einmal sei zwar etwas Schlechtes dabei gewesen, glaublich Ware mit einem Reinheitsgrad um die 17%; dieses Päckli hätten sie als Beweis zurückgebracht und sei von ihm («V.________») dann glaublich auch ersetzt worden (pag. 1912 Z. 507 und 516 f.).