Entsprechend definierte der SGRM denn auch einen Umrechnungsfaktor, damit der Basen-Wert, welcher der Einheitlichkeit halber immer anzugeben ist, in den Sulfat-Wert umgerechnet werden kann. Auch daraus ergibt sich, dass auf den Sulfat-Wert abzustellen ist, würde das Festlegen eines Umrechnungsfaktors doch keinen Sinn ergeben, wenn ohnehin der Basenwert (welcher empfehlungsgemäss immer anzugeben ist) massgebend wäre. Mit diesen Feststellungen stimmt überein, dass auch die Experten des IRM für die Bestimmung des Reinheitsgrades des Amphetamingemischs auf den Sulfatwert abstellten resp.