Jedoch wird in den erwähnten Empfehlungen keineswegs postuliert, dass für die Bestimmung des reinen Stoffes von Amphetamingemisch auf den Basen-Wert abzustellen wäre. Im Gegenteil muss aufgrund der Empfehlungen davon ausgegangen werden, dass für die Bestimmung der reinen Wirkstoffmenge von Amphetamin der Sulfat-Wert massgebend ist, wird doch ausdrücklich festgehalten, dass das Amphetamin üblicherweise («gassenüblich») in der Sulfatform vorliege. Entsprechend definierte der SGRM denn auch einen Umrechnungsfaktor, damit der Basen-Wert, welcher der Einheitlichkeit halber immer anzugeben ist, in den Sulfat-Wert umgerechnet werden kann.