Unter dem Titel «Beispiele für die Resultatangabe» lässt sich den Empfehlungen in Bezug auf den Wirkstoffgehalt von Amphetamin sodann das Folgende entnehmen: «Im BGE 113 IV 32, wurde die Menge an Amphetamin für die Beurteilung der „die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringenden Menge“ festgelegt. Das Amphetamin liegt gassenüblich in der Sulfatform vor. Der Umrechnungsfaktor von der Amphetamin-Base zum Amphetamin-Sulfat beträgt 1.31. Um den Gehalt oder die Menge an Amphetamin-Sulfat zu berechnen, sind die in der Tabelle aufgeführten Werte mit diesem Faktor zu multiplizieren».