Zum Reinheitsgrad in concreto Die Beschuldigte ist der Ansicht, dass für die Bestimmungen der reinen Wirkstoffmenge nicht auf den Sulfat-Wert, sondern auf den (niedrigeren) Basen-Wert abzustellen sei. Zu dieser Thematik lässt sich den Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) zur Abgabe der Messergebnisse für Gehaltsbestimmungen von Stoffproben vom 21. März 2014 in den einleitenden Ausführungen u.a. das Folgende entnehmen: «Im BGE 119 IV 180 ff.