allgemein anerkannter Methoden in weitgehend technisch vorgegebener Weise erstellt wurden. Im Kanton Bern ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen, dass die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IRM amtliche Sachverständige für die Bereiche der forensischen Medizin, Bildgebung, Chemie und Toxikologie sowie Molekularbiologie sind; das IRM ist namentlich für die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration oder des Reinheitsgrads von Stoffen und den Nachweis von Betäubungsmitteln zuständig (Art. 36 Abs. 1 Bst. b EG ZSJ). Entsprechend werden Gehaltsanalysen im Kanton Bern durchwegs – wie auch vorliegend – vom IRM vorgenommen; diesbezüglich besteht kein Handlungsspielraum. Vor