_ insgesamt fünf Mal nach Holland und importierte mit dieser total 18'000 g Amphetamingemisch, welches die beiden zuvor bei einer unbekannten Person in Holland («V.________») abgeholt hatten. Von diesen aus Holland importierten Drogen (Amphetamingemisch) gab die Beschuldigte dann anschliessend mindestens 10'576 g an verschiedene Abnehmer ab. In Bezug auf 2'249 g Amphetamingemisch traf die Beschuldigte zwar entsprechende Absatzbemühungen, konnte die fragliche Menge der importierten Drogen aber nicht veräussern (Anstaltentreffen). Schliesslich befanden sich von den importierten Drogen noch rund 5’036 g in ihrem Besitz.