2018, N. 8 zu Art. 325 StPO; LANDSHUT/BOSS- HARD, in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 15 zu Art. 325 StPO). 6.2.2 Zur Bandenmässigkeit (Art. 19 Abs. 2 Bst. b BetmG) Gemäss Art. 19 Abs. 2 Bst. b BetmG liegt ein qualifizierter Fall der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vor, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Ausübung des unerlaubten Betäubungsmittelhandels zusammengefunden hat.