Staatsanwältin T.________ stellte in der Berufungsverhandlung vom 6. August 2020 namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 3483 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 27. Juni 2019 betreffend A.________ insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als