Mit Eingabe vom 19. Juni 2020 teilte Rechtsanwalt C.________ mit, dass er die Beschuldigte an der Berufungsverhandlung vertreten werde und keine Einwände gegen eine Sistierung der amtlichen Verteidigung bestünden (pag. 3398 f.). Mit Verfügung vom 22. Juli 2020 wurde das amtliche Mandat von Rechtsanwältin B.________ mit Wirkung ab 16. Juli 2020 sistiert. Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 6. August 2020 statt (pag. 3457 ff.).