2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigte), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, mit Schreiben vom 3. Juli 2019 fristgerecht die Berufung an (pag. 3219). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 10. September 2019 (pag. 3328 f.) erklärte die Beschuldigte mit Eingabe vom 30. September 2019 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf die Schuldsprüche gemäss Ziff. B.III.1, S. 8-9 des Dispositivs und die Sanktion (Ziff. B.III.1, S. 10 des Dispositivs;